Compliance
Compliance bei Phoenix Contact
Compliance ist ein fester Bestandteil der DNA von Phoenix Contact und von entsprechend hoher Bedeutung. Daher ist die zentrale Rechts- und Compliance-Abteilung unmittelbar dem Chief Financial Officer unterstellt.
Kernstück des Compliance Management Systems ist der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe. Er gilt in allen Gruppengesellschaften weltweit. Ergänzt wird er durch Maßnahmen wie das Hinweisgebersystem oder unsere Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Unser Compliance Management System ist ein wesentliches Element unserer Unternehmensführung und weltweit verankert. Es ist viel mehr als die „Beachtung rechtlicher Vorschriften“. Als Teil unserer Kultur untermauert es unsere Glaubwürdigkeit und trägt zur Risikovorbeugung und -abwehr bei.
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Phoenix Contact-Gruppe bildet den Kern unserer Compliance-Maßnahmen. Gleichzeitig ist er unsere gemeinsame Basis und gilt uneingeschränkt für alle Mitarbeitenden. Dafür steht er weltweit, intern und extern sowie in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Phoenix Contact das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Menschenrechte sind jedoch seit jeher zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Wir haben das LkSG zum Anlass genommen, unsere Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz noch transparenter zu gestalten: Dafür haben wir ein fachbereichsübergreifendes Team zusammengestellt, das an der weltweiten systematischen Umsetzung des LkSG arbeitet. Die Details haben wir in einer Grundsatzerklärung zum LkSG veröffentlicht. Um dem Thema einen noch höheren Stellenwert einzuräumen, haben wir außerdem unseren Code of Conduct überarbeitet.
Compliance Management System
Das Compliance Management System von Phoenix Contact umfasst Maßnahmen, die in der Unternehmensgruppe die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und unserem Code of Conduct sicherstellen. Es kann sich um Präventions-, Erkennungs- oder Reaktionsmaßnahmen handeln. Beispiele dafür sind interne Richtlinien, Schulungen für die Mitarbeitenden und das Angebot von Beratung zu Fragestellungen aus der Praxis. Auch das Angebot unterschiedlicher Ansprechpersonen und Meldewege sowie die Untersuchung von Compliance-Vorfällen zählen dazu.
Hinweisgebersystem
Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir sowohl unseren Mitarbeitenden als auch externen Personen die Möglichkeit, Hinweise über mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen zu melden.
Das Hinweisgebersystem dient außerdem als Beschwerdeverfahren gem. §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG.