Hinweisgebersystem bei Phoenix Contact Die Plattform für Vertrauen und Offenheit – Bei allen Aktivitäten integer und gemäß gesetzlicher und interner Vorgaben handeln.
Warum soll ich einen Hinweis geben?
Haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken? Für diesen Fall stellen wir Ihnen das BKMS®-Hinweisgebersystem bereit. Die elektronische Plattform wurde für Sie eingerichtet, um Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln zu melden. Das gilt für Verdacht auf:
- Korruption
- Betrug, Untreue, Unterschlagung
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Geldwäsche
- Datenschutzverletzung
- Diebstahl
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
- Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten
Phoenix Contact pflegt eine offene Kommunikation. Im Regelfall ist der Vorgesetzte Ihr erster Ansprechpartner für auftretende Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Wenn außenstehende dritte Personen Fehler oder Unregelmäßigkeiten wahrnehmen, sollten sie sich an ihren zuständigen Ansprechpartner bei Phoenix Contact wenden.
Das BKMS®-Hinweisgebersystem ist ein zertifiziertes System, das mit der Funktionalität der Anonymitätswahrung ausgestattet ist. Hinweise werden auf Wunsch auch ohne Offenlegung Ihrer Identität gegeben. Ihre Meldungen werden im BKMS®-Hinweisgebersystem aufgenommen und von einem Mitarbeiter einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei gesichtet. Ist weitere Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen als Hinweisgeber geboten, geschieht dies streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren der Phoenix Contact-Gruppe
Phoenix Contact nutzt das BKMS®-Hinweisgebersystem zudem als Beschwerdeverfahren gem. §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG. Details hierzu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensordnung unter den Downloads am Ende dieser Seite.