Die Dekarbonisierung ist nicht nur ein ökologisches Ziel, sondern auch gesetzlich verankert. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Folgende Gesetze bilden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen:
1. Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
- Ziel: Klimaneutralität bis 2045
- Verpflichtet Bund, Länder und Unternehmen zur schrittweisen Reduktion von Treibhausgasemissionen
- Sektorziele für Industrie, Gebäude, Verkehr und Energie sind gesetzlich festgelegt
2. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, in Deutschland durch ein Umsetzungsgesetz konkretisiert
- Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Unternehmen (>1.000 Beschäftigte) über ihre Nachhaltigkeitsziele, Maßnahmen und Emissionen (Scope 1–3) berichten
3. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
- Führt eine nationale CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe ein
- Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel oder Kohle in den Verkehr bringen, müssen Emissionszertifikate erwerben
4. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Regelt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
- Verpflichtet zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Installation energieeffizienter Heiz- und Kühlsysteme
5. Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Seit 2023 in Kraft
- Verlangt von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (>7,5 GWh/Jahr) die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und verpflichtet zur Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Energieeffizienzmaßnahmen