Der digitale Wandel, das verstärkte Aufkommen neuer Technologien, kollaborative Arbeitsformen zwischen Menschen und Maschinen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Sicherheitsvorschriften waren wesentliche Treiber für die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das Ergebnis der Weiterentwicklung ist die neue EU-Verordnung über Maschinen.
Was verändert sich? Die Maschinenrichtlinie wird zur neuen Maschinenverordnung
Betroffen sind Hersteller, Händler und Betreiber entsprechender Maschinen auf dem europäischen Markt. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Änderungen der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informieren. Neue Anforderungen sind bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend umzusetzen.
Die Neuerungen betreffen auch harmonisierte Normen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Maschinenverordnung müssen sämtliche unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten Normen formell und inhaltlich überarbeitet werden.
Praxistipps:
Im Whitepaper finden Sie weitere, hilfreiche Praxistipps und Handlungsempfehlungen zur erfolgreichen Vorbereitung auf bevorstehende Veränderungen in der Maschinensicherheit.