Titelbild Whitepaper "Die neue MVO"

Whitepaper zur neuen EU-Maschinenverordnung (MVO)

  • Die neue MVO kommt: Warum?
  • Ziele der MVO: Welchen Herausforderungen möchte man begegnen?
  • Konkretisiert: Welche Veränderungen gibt es durch den MVO-Entwurf?
  • Ergebnisse aus dem Safety.Talk '22:
    Herausforderungen und Lösungsansätze zur neuen MVO
Vorbereitung auf die neue Maschinenverordnung
SAFETY.TALK '23
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SAFETY.TALK – DIE KONFERENZ '23

Management Summary

Das Thema ist derzeit in aller Munde: Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird abgelöst durch die neue EU-Maschinenverordnung (MVO). Die Verabschiedung im EU-Parlament, Übersetzung und Veröffentlichung ist für Anfang des 2. Quartals 2023 geplant.

Was ist der Hintergrund des gesamten Vorhabens? Neue Technologien ermöglichen im Maschinenmarkt vielfältige sowie lukrative Möglichkeiten und Chancen. Gleichzeitig stehen Unternehmer vor enormen Herausforderungen und schwerwiegenden Risiken. Cyber-Gefahren sind beispielsweise weltweites Top-Risiko für Unternehmen (siehe Allianz Risikobarometer 2023). Auch künstliche Intelligenz bringt ganz neue Herausforderungen bezüglich der funktionalen Sicherheit mit sich. Genau hier setzt die neue EU-Maschinenverordnung an. Sie hat zum Ziel, den neuen Sicherheitslücken zu begegnen.

Wesentliche Punkte – was ändert sich?

  • Sichere Software wird als Sicherheitsbauteil unter der MVO gesehen. Somit sind ein Konformitätsbewertungsverfahren und ggf. eine CE-Kennzeichnung nötig, wenn die sichere Software separat auf dem Markt zur Verfügung gestellt wird und nicht Bestandteil einer Maschine ist.
  • Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in digitaler Form zulässig
  • „Wesentliche Veränderung“ ist jetzt Bestandteil der MVO und wird besser spezifiziert. Hinweis: Laut der Meinung von verschiedenen Expertinnen und Experten kann eine Verbesserung der Sicherheit nie zu einer wesentlichen Änderung führen. Vorher war das Thema „Wesentliche Veränderung“ kein europäisches Thema, jedes Land hat es für sich geregelt. Deutschland: Interpretationspapier BMAS.

Mit der neuen EU-Maschinen-Verordnung wird vieles anders, ob es besser wird, muss die Praxis zeigen. Eins bleibt auf jeden Fall: Maschinen benötigen eine CE-Kennzeichnung und müssen sicher sein!

Alois Hüning, Referent zur Maschinensicherheit auf dem Safety.Talk '22
Alois Hüning, Referent zur Maschinensicherheit auf dem Safety.Talk '22
  • Anforderungen an "Händler" – neu in der MVO. Händler sind durch die neue MVO verpflichtet, alle Maschinen, die sie im europäischen Markt vertreiben wollen, auf eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung zu prüfen. Das schließt u. a. auch ein, dass eine ausreichende technische Dokumentation zur Maschine vorliegt. Liegen Zweifel vor, so sind Händler dazu verpflichtet, mögliche unsichere Maschinen zurückzuhalten und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
  • Neue Reihenfolge der Anhänge. Die Reihenfolge der Anhänge regelt die Priorität, entsprechend wurden sie neu sortiert. Anhang IV ist jetzt beispielsweise Anhang I.
  • Änderung im Konformitätsverfahren für besonders gefährliche Maschinen. Derzeit ist noch in Klärung welche Maschinen unter die Gruppe "gefährlich" fallen und wie das Vorgehen des Konformitätsverfahrens für diese Maschinengruppe durchzuführen ist.
  • Deligated legal act (dla). Bisher wurden harmonisierte Normen von anerkannten europäischen Normungsorganisationen im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt (CEN, CENELEC, ETSI). Durch die dla kann die EU-Kommission jetzt selber technische Spezifikationen erlassen.
  • Neue Anforderung – OT-Security: Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass eine angeschlossene Einrichtung selbst oder über eine mit dem Maschinenprodukt kommunizierende entfernte Einrichtung nicht zu einer gefährlichen Situation führen.
Outline eines Wegweiser-Schildes

Was sind die nächsten Schritte?

Keine zwei Jahre nach Veröffentlichung des ersten Entwurfs haben sich die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament in den sogenannten Trilog-Verhandlungen auf einen finalen Rechtstext verständigt. Am 15. Dezember 2022 gab es dazu eine entsprechende Presseveröffentlichung*.

Im nächsten Schritt wird der zuständige Ausschuss über die Ergebnisse informiert. Dies ist auch der Grund, warum der verhandelte Entwurf noch nicht öffentlich ist. Die dann noch ausstehenden offiziellen Beschlüsse werden für Anfang des 2. Quartals 2023 erwartet.

Bekannt ist bereits, dass nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt die EU-Maschinenverordnung nach 42 Monaten anzuwenden ist – das wäre dann ca. Oktober 2026. Voraussichtlich mit einer Stichtagsregelung.

Outline eines angepinnten Zettels

Entscheidende Punkte für Ihre Praxis

In der Anwendung heißt das für die Hersteller:  

  • Mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: offizieller Rechtstext mit den umzusetzenden Anforderungen.  
  • Ab dem Zeitpunkt bleiben 42 Monate, sich auf die Umsetzung der Anforderungen bestmöglich vorzubereiten. 
  • Während der 42 Monate gilt weiterhin die aktuelle EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Konformitätsbestätigung. 
  • Mit der (wahrscheinlichen) Stichtagsregelung gilt dann erst die neue EU-Maschinenverordnung. D. h. für den Hersteller: Heute gilt die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, morgen gilt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/XX/EU.  
  • Die Hersteller müssen also zum einen die aktuelle EG-Maschinenrichtlinie einhalten und sich zum anderen auf die neue vorbereiten.
SAFETY.TALK - Die Konferenz '22

Ergebnisse aus dem SAFETY.TALK – Die Konferenz '22, direkt aus und für die Praxis

Holen Sie sich im vorliegenden Whitepaper die zentralen Ergebnisse aus dem Safety.Talk '22, eine im Markt sehr gut angenommene Plattform, auf der sich Maschinenhersteller, Systemintegratoren sowie Maschinenbetreiber frühzeitig zu wegweisenden Themen rund um die Sicherheit für Mensch und Maschine informieren und austauschen.

Im Fokus stehen hierbei aktuelle Veränderungen im Markt sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen, speziell für die Bereiche Maschinensicherheit, Industrial Security oder Arbeitssicherheit.

Der Safety.Talk bietet in Form eines neuen Veranstaltungsformats direkten Austausch für die Praxis. Sei es in Form von Talk-Runden mit Expertinnen und Experten auf dem gelben Sofa oder Workshops zu wegweisenden Themen, die mit aktuellen Impulsvorträgen von Fachleuten begleitet werden.

Eine hochkarätige Besetzung von Fachleuten diskutierte im Safety.Talk '22 das zentrale Thema der neuen MVO direkt mit allen Teilnehmenden der Veranstaltung. Beleuchtet wurden zentrale Herausforderungen und Lösungsansätze.

Kernthemen aus dem SAFETY.TALK '22 – rund um die neue EU-Maschinenverordnung:

  • Safety meets Security
  • Normengeschehen
  • Betriebsanleitung
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Safety
  • Änderungen der ISO 13849

Der Safety.Talk ist eine gemeinsame Veranstaltung der PHOENIX CONTACT Deutschland GmbH und der Deutschen Messe Technology Academy

Save the date – Safety.Talk – Die Konferenz '23

26. – 27.09.2023 in Hannover

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Die Haupt-Herausforderung wird sein, dass jene, die die Maschinen bisher konstruiert haben, neben den Sicherheits- auch die OT-Security-Anforderungen umsetzen müssen.

Torsten Gast - PHOENIX CONTACT Deutschland GmbH, Director Competence Center Services
Portrait von Torsten Gast, Phoenix Contact