Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung nach EG-Maschinenrichtlinie

In der Praxis findet man immer noch Maschinen und Anlagen vor, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die EG-Maschinenrichtlinie regelt das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig.

Sind Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher? Können sie sicher betrieben werden?

Jetzt informieren
CE-Kennzeichnung an einer Maschine

In der Praxis findet man immer noch Maschinen und Anlagen ohne CE-Kennzeichnung vor, die nach der EG-Maschinenrichtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig.
Fraglich ist also, ob diese Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher sind und sicher betrieben werden können.

Besteht für die Betreiber dieser Maschinen Handlungsbedarf?

Nach § 5 der Betriebssicherheitsverordnung 06/2015 darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Zu diesen Gemeinschaftsrichtlinien gehört auch die EG-Maschinenrichtlinie.

Für den Betreiber liegt es nah, die CE-Konformität nachzuholen. Die Konformitätserklärung kann jedoch nicht nachträglich erstellt werden. Die CE-Konformität kann nur nach dem aktuellen Stand der EG-Richtlinien und (harmonisierten) Normen durchgeführt werden. Weiterhin muss der Betreiber in bestimmten Fällen eine neue Konformität herstellen. Das gilt z. B. bei einer wesentlichen Veränderung einer Maschine ohne CE-Kennzeichnung (Interpretationspapier des BMAS 04/2015) oder bei einer Zusammenstellung von Maschinen als Gesamtheit. Altmaschinen, die vor dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht worden sind, müssen keine CE-Kennzeichnungen vorweisen. Das gilt aber nur, wenn sie nach der Betriebssicherheitsverordnung den Bezug zur Sicherheit einhalten.

Maschinenpark Roboter

Maschinen ohne CE-Kennzeichnung können auch im Bereich der Gesamtheit von Maschinen auftreten

Neue CE-Konformität

Die rechtlich einwandfreie Vorgehensweise ist es, eine neue CE-Konformität nach dem aktuellen Stand der EG-Richtlinien und (harmonisierten) Normen zu erstellen. Wenn ein Betreiber die Entscheidung für diese Vorgehensweise trifft, übernimmt er als Hersteller alle Pflichten. Danach muss das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt des Bereitstellens durchgeführt werden. Wenn aber nicht alle Unterlagen über die Maschine vorliegen, kann die vollständige Durchführung des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens schwierig sein. Das Vorgehen bei der Risikobeurteilung ist klar beschrieben. Neben der Risikobeurteilung müssen weitere technische Unterlagen erstellt bzw. auf Verlangen vorgelegt werden können (siehe auch EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ANHANG VII). Dazu gehören auch die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung.

Maschine mit markierten Gefahrenstellen

Über die Risikobeurteilung werden Gefahrenstellen an der Maschine detektiert

Welche andere Möglichkeit gibt es für den Betreiber?

Der Betreiber kann mithilfe einer Risikobeurteilung (z. B. auf Basis der EN ISO 12100) bisher unbekannte Gefährdungen erkennen und für unterschiedliche Betriebsarten detailliert dokumentieren. Auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung 06/2015 ergibt sich die Möglichkeit, die Gefährdungen technisch, organisatorisch und personenbezogen (TOP-Prinzip) zu mindern. Die Alternative dazu ist, nach der EG-Maschinenrichtlinie erst konstruktive, dann technische und abschließend hinweisende Maßnahmen umzusetzen. Auf Basis der EN ISO 13849 wird das benötigte Performance Level (PLr, required performance level) pro Sicherheitsfunktion ermittelt. Danach muss dieses benötigte Performance Level (PLr) gegen das Performance Level (PL) der installierten Schutzmaßnahmen geprüft werden. Dabei werden bisher nicht betrachtete Gefährdungen ermittelt und die installierten technischen Schutzmaßnahmen bewertet. Daraus ergibt sich für den Betreiber ein Gesamtbild. Der Betreiber kann entscheiden, ob es sich lohnt, die Maschine sicherheitstechnisch aufzuwerten oder eine neue Maschine zu beschaffen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Thema Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nicht eindeutig ist. Jeder Fall muss individuell bewertet werden. In naher Zukunft wird mit einer Kommentierung oder einer Interpretation seitens der Behörden gerechnet.

Zwei Männer bei der Maschineninspektion zur Gefährdungsbeurteilung

Maschineninspektion zur Gefährdungsbeurteilung

Maßnahmen ermitteln und umsetzen

Damit Maschinen mit oder ohne CE-Kennzeichnung sicher betrieben werden können, ist eine Prüfung in Form einer Maschineninspektion geeignet. Die Maschineninspektion beinhaltet es, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung mit den formalen Voraussetzungen zu prüfen. Außerdem werden der Stand der Technik, das Schutzkonzept und die Sicherheitsfunktionen untersucht. Die elektrische Ausrüstung wird ebenso wie die pneumatische, hydraulische und weitere Ausrüstung geprüft. Als Ergänzung dazu sind die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Messungen ein wichtiger Bestandteil der Maschineninspektion. Aus dem Gesamtergebnis lässt sich ableiten, welche Maschinen mit welcher Priorität bearbeitet werden müssen und welche Kosten daraus zu erwarten sind.