SteuVE sind Anlagen mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz, z. B.:
- Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen (inkl. Heizstab)
- Klimaanlagen
- Stromspeicher
Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist ein essenzieller Bestandteil der Energiewende. Immer mehr Haushalte nutzen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Stromspeicher. Diese sogenannten Verbrauchseinrichtungen werden im Alltag oft gleichzeitig betrieben, was zu einer erhöhten Auslastung der Netzbereiche und Netzstränge im Niederspannungsnetz führt. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Netzstabilität kontinuierlich zu gewährleisten, sieht die Bundesnetzagentur gemäß § 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, diese Verbrauchseinrichtungen bei kritischen Netzsituationen in ihrer Leistung reduzieren zu können. Bei drohender Überlastung kann der Netzbetreiber demnach steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) für bis zu zwei Stunden täglich auf 4,2 kW dimmen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Verbrauchseinrichtungen steuerbar gemacht werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Stromspeicher. Diese Geräte sind steuerungspflichtig, wenn sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.
Um Verbrauchseinrichtungen ansteuern zu können, gibt es verschiedene Lösungswege. Aktuell sind die Anforderungen der Netzbetreiber zur Umsetzung des § 14a EnWG sehr unterschiedlich, was oft zu großen Herausforderungen führt. Zudem muss nach erfolgreicher Installation die Umsetzung des Steuerbefehls nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu sind technische Nachweise und ggf. Anmeldungen beim Netzbetreiber erforderlich.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Wege: Die Direktansteuerung und die Steuerung mittels eines Energie-Management-Systems (EMS).
Eine Direktansteuerung der SteuVE kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden. Um Ihnen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen, bieten wir zwei anschlussfertige und flexibel einsetzbare Möglichkeiten: Die Ansteuerung über Relais- oder Klemmenblöcke. Aufrasten, anschließen, fertig!
Möchten Sie Informationen zu weiteren Lösungsmöglichkeiten? Benötigen Sie Hilfe bei der technischen Umsetzung, Dokumentation oder für die Beratung Ihrer Kunden? Ganz egal, schreiben Sie uns einfach, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem individuellen Anliegen.
Telefon: +49 5235 3-11760
E-Mail: channel@phoenixcontact.de
SteuVE sind Anlagen mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz, z. B.:
Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Vorgaben verpflichtend für alle neu in Betrieb genommenen SteuVE.
Zwei Varianten:
Bei Netzengpässen darf der Netzbetreiber die Leistung der SteuVE temporär auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Der Haushaltsstrom bleibt unangetastet.
Ja, z. B.:
Nein, denn § 14a sieht ausschließlich Regelungen für die Stromentnahme aus dem Netz vor. Gedimmt wird somit nur die Entnahme aus dem öffentlichen Netz.