Lösungen für § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) einfach integrieren
Person mit Paragraphen-Zeichen
Hausquerschnitt über mehrere Etagen mit elektrischen Geräten

Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist ein essenzieller Bestandteil der Energiewende. Immer mehr Haushalte nutzen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Stromspeicher. Diese sogenannten Verbrauchseinrichtungen werden im Alltag oft gleichzeitig betrieben, was zu einer erhöhten Auslastung der Netzbereiche und Netzstränge im Niederspannungsnetz führt. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Netzstabilität kontinuierlich zu gewährleisten, sieht die Bundesnetzagentur gemäß § 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, diese Verbrauchseinrichtungen bei kritischen Netzsituationen in ihrer Leistung reduzieren zu können. Bei drohender Überlastung kann der Netzbetreiber demnach steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) für bis zu zwei Stunden täglich auf 4,2 kW dimmen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Verbrauchseinrichtungen steuerbar gemacht werden.

Welche Verbraucher betrifft der § 14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Stromspeicher. Diese Geräte sind steuerungspflichtig, wenn sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.

Vier Bilder von Klimaanlage, Stromspeicher, Wärmepumpe und Ladesäule

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVe) integrieren

Um Verbrauchseinrichtungen ansteuern zu können, gibt es verschiedene Lösungswege.­ Aktuell­ sind die­ Anforderungen ­der­ Netzbetreiber zur Umsetzung des § 14a EnWG­ sehr unterschiedlich,­ was oft zu großen Herausforderungen führt. Zudem muss nach erfolgreicher Installation die Umsetzung des Steuerbefehls nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu sind technische Nachweise und ggf. Anmeldungen beim Netzbetreiber erforderlich.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Wege: Die Direktansteuerung und die Steuerung mittels eines Energie-Management-Systems (EMS).

Anschlussfertige Lösungen der Direktansteuerung

Eine Direktansteuerung der SteuVE kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden. Um Ihnen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen, bieten wir zwei anschlussfertige und flexibel einsetzbare Möglichkeiten: Die Ansteuerung über Relais- oder Klemmenblöcke. Aufrasten, anschließen, fertig!

Klemmenleiste

Klemmenleiste zur Übergabe des Steuersignals

  • 6-poliger Aufbau
  • § 14a/§ 9-konform: Entspricht den Anforderungen von EnWG und EEG
  • zum Anschluss nach TAB Avacon, Netze BW und Westnetz
  • Trennstelle integriert: Reihenklemmen mit praktischer Trennfunktion
  • Push-in-Technologie: Schneller, werkzeugloser Anschluss
TS -EWE NETZ 14A ENWG

Klemmenleiste zur Übergabe des Steuersignals

  • § 14a/§ 9-konform: Entspricht den Anforderungen von EnWG und EEG
  • EWE NETZ-kompatibel: Ausgelegt für Steuerungseinrichtungen gemäß Umsetzungshilfe
  • Trennstelle integriert: Reihenklemmen mit praktischer Trennfunktion
  • Push-in-Technologie: Schneller, werkzeugloser Anschluss
TS-KOPPELRELAIS 14A ENWG

Einzelansteuerung mit Relaisblock

  • § 14a-konform: Erfüllt technische Anforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • FNN-kompatibel: Unterstützt Impulsübertragung gemäß FNN-Hinweis
  • Sichere Steuerung: Galvanisch getrenntes Schalten
  • Flexible Verdrahtung: Neutralleiter frei an A2 anschließbar, keine zusätzliche Reihenklemme nötig
  • Zeitsparend: Interne Brücken der Relais schon vorhanden
  • Push-in-Technologie: Schneller, werkzeugloser Anschluss
Portrait Andreas Hausen

Weitere Lösungsmöglichkeiten und Beratung

Möchten Sie Informationen zu weiteren Lösungsmöglichkeiten? Benötigen Sie Hilfe bei der technischen Umsetzung, Dokumentation oder für die Beratung Ihrer Kunden? Ganz egal, schreiben Sie uns einfach, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem individuellen Anliegen.

Telefon: +49 5235 3-11760

E-Mail: channel@phoenixcontact.de

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

SteuVE sind Anlagen mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz, z. B.:

  • Wallboxen (nicht öffentlich)
  • Wärmepumpen (inkl. Heizstab)
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Vorgaben verpflichtend für alle neu in Betrieb genommenen SteuVE.

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

  • Die Anlage muss steuerbar sein (z. B. über Steuerbox oder EMS).
  • Die Steuerbarkeit muss nachgewiesen und dokumentiert werden.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt vor Inbetriebnahme.
  • Es muss eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung abgeschlossen werden.

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

Zwei Varianten:

  • Direktsteuerung: Jede SteuVE wird einzeln angesteuert.
  • EMS-Steuerung: Ein Energie-Management-System verteilt die Last auf mehrere SteuVE.

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

Bei Netzengpässen darf der Netzbetreiber die Leistung der SteuVE temporär auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Der Haushaltsstrom bleibt unangetastet.

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.
Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

  • Einhaltung der TAB (Technischen Anschlussbedingungen)
  • Kompatibilität mit Smart-Meter-Gateway
  • Steuerungseinrichtung muss nachrüstbar oder integriert sein

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

  • Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
  • Modul 2: Arbeitspreisreduzierung
  • Modul 3 (ab 2025): Zeitvariables Netzentgelt

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

  • Anlagen vor dem 01.01.2024 sind nicht betroffen, außer sie wurden bereits nach § 14a angemeldet.
  • Übergangsfrist zur Umstellung bis 31.12.2028.

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

Ja, z. B.:

  • Anlagen mit technischer Nicht-Steuerbarkeit (nachgewiesen)
  • Einrichtungen mit Sonderrechten (z. B. Polizei, Feuerwehr)

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

  • Kundenberatung zu § 14a und Netzentgeltmodellen
  • Technische Umsetzung der Steuerbarkeit
  • Anmeldung und Dokumentation
  • Unterstützung bei der Auswahl der Steuerungsart

Im Vordergrund ist eine eingeblendete Suchleiste mit dem Begriff „FAQ“, die auf Informationen zu Lösungen gemäß § 14a EnWG hinweist.

Nein, denn § 14a sieht ausschließlich Regelungen für die Stromentnahme aus dem Netz vor. Gedimmt wird somit nur die Entnahme aus dem öffentlichen Netz.