Konferenz: CE–Kennzeichnung einfach und pragmatisch umsetzen Haben Sie sich schon mit der Umsetzung der CE-Kennzeichnung der neuen EU Security-Verordnung für Produkte und Maschinen beschäftigt? Bei unserer Konferenz am 9. April 2025 erhalten Sie in nur einem Nachmittag einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und rechtlichen Pflichten.

CE-Kennzeichnung im EU-Raum.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die CE-Kennzeichnungspflicht vor.

Die CE-Kennzeichnungspflichten werden ab 2027 durch eine Reihe von Cyber Security Anforderungen an Produkten, Maschinen und Anlagen für den Europäischen Markt angehoben. Zum Beispiel durch den CRA (Cyber Resilienz Gesetz). Dieser verpflichtet alle Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU herstellen, importieren oder vertreiben die Anforderungen der CRV 2024/2847/EU zu erfüllen. Ebenfalls ist der Schutz von Maschinen vor Korrumpierung entsprechend der harmonisierten EU-Norm 50742 im Rahmen der Maschinenverordnung zu erfüllen. Auch Cyber Security Anforderungen in Bezug auf KI (Künstlicher Intelligenz) und RED (Funkgeräterichtlinie) sind im Rahmen der Conformité Européenne zu beachten.

Sie finden, das klingt kompliziert und Sie werden das zukünftig an einen Experten auslagern?
Das können Sie, müssen Sie aber nicht. Verschaffen Sie sich auf unsere Konferenz einmal einen Überblick. Denn mit einer pragmatischen Herangehensweise, setzen auch Sie zukünftig die CE-Kennzeichnungspflicht rechtskonform und im Einklang mit der EU Security- Verordnung souverän um.

Zielgruppen unserer Konferenz sind Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaues, sowie Entwickler von Software/Programmen und Betreiber, welche Anlagen anpassen oder Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufen bzw. importieren.

Agenda

  • Der Fokus liegt auf den zukünftigen Cyber Security Anforderungen für CE-Konformität von Produkten und Maschinen/Anlagen im Europäischen Markt.
  • Weiters erhalten Sie Informationen zu:
    • dem Cyberresilienzgesetz (Cyber Resilience Act - CRA), das am 11. Dezember 2024 verabschiedet wurde
    • den Cyber Security Anforderungen vor Korrumpierung (EN 50742) im Rahmen der Maschinenverordnung, welche am 29. Juni 2023 veröffentlicht wurde
    • der zukünftig harmonisierte (EN) IEC 62443-4-1/4-2/3-3 Norm
    • die Funkgeräterichtlinie (RED) dessen Artikel 3.3 (d), (e), (f) - also der Cyber Security Risikobeurteilung von Netzwerken, welche im August 2025 in Kraft tritt.
  • Abschließende Diskussion: Beantwortung Ihrer Fragen durch unsere Experten

Die Agenda mit allen Details und Vorträgen ist ab Mitte Februar online.

Vortragende – unsere Experten

  • Torsten Gast, Director Competence Center Services, Phoenix Contact Deutschland: Anforderungen an die EU-Konformitätserklärung
  • Erich Kronfuss, Industrial IoT-Security Specialist, Phoenix Contact Österreich und Member of „CRA Working Group“ of CEN/CENELEC: Cyberresilienzgesetz
  • Toni Widmer, Network & Security Architect, Phoenix Contact Schweiz: Korrumpierung und KI im Rahmen der Maschinenverordnung

Datum: 9. April 2025

Konferenz
ab 12:30 Uhr Anmeldung vor Ort
13:00 – 16.30 Uhr Eröffnung der Konferenz und Vorträge (Beginn des Live-Stream)
ab 16:30 Uhr Diskussionsrunde, anschließender gemütlicher Ausklang der Konferenz

Teilnahme
Per Live Stream oder vor Ort (Haus der Ingenieure, 1.Stock – Businessebene, Eschenbachgasse 9, 1010 Wien). Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme in Präsenz leider begrenzt ist. Sie erhalten am 26. März 2025 eine E-Mail, ob eine Teilnahme vor Ort möglich ist.

Anreise

  • U-Bahn: Die U2 hält beim Museumsquartier und beim Karlsplatz. Die U1 und U4 hält ebenso beim Karlsplatz. Von den genannten Haltestellen ist das Palais Eschenbach / Haus der Ingenieure in fünf Minuten zur Fuß erreichbar.
  • Bus oder Straßenbahn: In der Nähe des Palais Eschenbach / Haus der Ingenieure finden Sie folgende öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Oper Linie 1,2, 62, 71, D, Badner Bahn, 2A, 59A oder Haltestelle Getreidemarkt 57A
  • Parkgaragen: Parkhaus Museumsquartier und Parkhaus Robert Stoltz Platz: Schillerpark