Messgeräte-Richtlinie MID Measuring Instruments Directive
Die Messgeräte-Richtlinie MID legt einheitliche, EU-weite Vorschriften zum Verkauf und zur Inbetriebnahme von Messgeräten dar. Messgeräte sind wichtig für den Handel, die Verbraucher und die Industrie, da sie die Genauigkeit von Messungen gewährleisten und zu Transparenz und Fairness bei Handelsgeschäften beitragen.
Gesetzlicher Hintergrund Was wird in der MID geregelt?
Die MID-Richtlinie 2014/32/EU ist am 20. April 2016 in Kraft getreten und ist der Nachfolger der 2004/22/EG. Damit sind die EU- und EFTA-Staaten (+ Türkei) verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.
Was wird in der MID geregelt?
Die Artikelteile 1 - 54 legen die Pflichten für die Wirtschaftsakteure fest, um die Mindestanforderungen für den gesetzlichen Einsatz zu gewährleisten. In der EU sind verschiedene Messgerätearten u. a. Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch seit Einführung der MID einheitlich geregelt. Die wesentlichen Anforderungen werden in Anhang I der MID beschrieben.
Die wesentlichen Anforderungen beschreiben u. a. Anforderungen an die Stabilität, Wiederholgenauigkeit und Kennzeichnung der Geräte. Zusätzlich gelten spezifische Anforderungen in weiteren Anhängen. Diese beinhalten bei Elektrizitätszählern, dass die Wirkenergie stets in kWh oder MWh in der Anzeige anzugeben ist.
Einsatzbereiche Privathaushalte, Gewerbe und Leichtindustrie
Die MID bildet einheitliche Grundlagen für Abrechnungszwecke. Die einheitlichen Standards beziehen sich auf Ersteichung im Herstellungsprozess, Inverkehrbringen und der ersten Inbetriebnahme. Danach gilt nationales Recht zu Eichgültigkeitsdauer und Nacheichgebühren. Bei der Abrechnung von Wirkverbrauch helfen MID-Elektrizitätszähler in Privathaushalten, Gewerbe und Leichtindustrie.
Achtung: Die MID gilt nicht für die Abrechnung in der Schwerindustrie oder von Blind- und Scheinenergie!
Produktbereich Welche Produkte werden von der MID geregelt
Zu den zehn von der Richtlinie geregelten Messgerätearten gehören u. a. Gas-, Wärme-, Wasserzähler und Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch.
Innerhalb der Messgeräteart Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch sind unterschiedliche Ausprägungen abgedeckt. Die Messtechnik kann elektronisch (inkl. Anzeige) oder elektromechanisch (als Ferraris-Zähler) ausgelegt sein.
Zusätzlich können Elektrizitätszähler mit oder ohne externe Messwandler betrieben werden. Wichtig: Messwandler sind nicht durch die MID geregelt!
Konformitätsbewertungsverfahren Hersteller haben unterschiedliche Möglichkeiten
Bei Konformitätsbewertungsverfahren wird generell zwischen den Modulkombinationen B+D, B+F oder H1 unterschieden. Das Ergebnis der unterschiedlichen Verfahren ist gleichwertig und vom Hersteller zu erwirken. Modul B: EU-Baumusterprüfung (Übereinstimmung des Baumusters mit der Richtlinie), Modul D: Qualitätsmanagementsystem für den Produktionsprozess (Serienfertigung, Endprodukt), Modul F: Ersteichung des Endprodukts, Modul H1: Umfassendes QM-System (ergänzt durch eine Entwurfsprüfung). Audits und Prüfungen werden durch benannte Stellen durchgeführt.