Hinweisgebersystem
Warum soll ich einen Hinweis geben?
Haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken? Für diesen Fall stellen wir Ihnen das BKMS®-Hinweisgebersystem bereit. Um Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln zu melden, wurde für Sie die elektronische Plattform eingerichtet. Das gilt für Verdacht auf:
- Korruption
- Betrug, Untreue, Unterschlagung
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Geldwäsche
- Datenschutzverletzung
- Diebstahl
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
- Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten
Phoenix Contact pflegt eine offene Kommunikation. Im Regelfall ist Ihre Führungskraft Ihr erster Ansprechpartner für auftretende Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Wenn außenstehende dritte Personen Fehler oder Unregelmäßigkeiten wahrnehmen, sollten sie sich an ihren zuständigen Ansprechpartner bei Phoenix Contact wenden.
Das BKMS®-Hinweisgebersystem ist ein zertifiziertes System, das mit der Funktionalität der Anonymitätswahrung ausgestattet ist. Hinweise werden auf Wunsch auch ohne Offenlegung Ihrer Identität gegeben. Ihre Meldungen werden im BKMS®-Hinweisgebersystem aufgenommen und in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei gesichtet. Ist weitere Kommunikation zwischen der Kanzlei und Ihnen als Hinweisgeber geboten, geschieht dies streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren der Phoenix Contact-Gruppe
Phoenix Contact nutzt das BKMS®-Hinweisgebersystem zudem als Beschwerdeverfahren gem. §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG. Details hierzu finden Sie in der entsprechenden Verfahrensordnung am Ende dieser Seite zum Herunterladen.