EN 45545 – Brandschutz in Schienenfahrzeugen Anwendungsbeispiele für Gruppierungsregeln Die Anwendungsbeispiele unterstützen das Verständnis und damit die Anwendung der Gruppierungsregeln. Sie zeigen, dass der Einsatz einer Komponente im Zug nicht nur von der Materialeigenschaft und Masse, sondern auch vom Abstand und ggf. vorhandener brandschutztechnisch wirksamer Abtrennung abhängt. Der anzuwendende Hazard Level wird durch den Hersteller oder Betreiber vorgegeben. Er ist für das Projekt eine statische Anforderung. Bei den Beispielen dieses Kapitels ist die Anforderung durchgängig mit HL2 festgelegt. Welchen HL Level eine Komponente für einen Anforderungssatz besitzt, ist eine Materialeigenschaft, die durch die brand- schutztechnischen Prüfungen ermittelt wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Komponente für unterschiedliche Anforde- rungssätze verschiedene HL Level aufweisen kann. So ist z. B. eine R24 HL3 und gleich- zeitig eine R22 HL1-Klassifizierung möglich. Welcher Anforderungssatz für einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden ist, wird über die Anwendung der Gruppie- rungsregeln ermittelt. Die Beispiele 5 und 6 zeigen, dass für die selben Komponenten bei Verringerung des Abstands ein anderer An- forderungssatz anzuwenden ist. Nach Bestimmung des anzuwendenden Anforderungssatzes ist der entsprechende HL Level der Produktdokumentation zu ent- nehmen. Dieser HL Level muss nun größer oder gleich dem HL Level der Anforderung sein. Mit Ausnahme von Beispiel 7 sind alle folgenden Beispiele im Innenbereich des Zugs angesiedelt. Es gelten die entspre- chenden Grenzwerte der brennbaren Masse zur Anwendung der Gruppierungsregeln. HL2 HL2 HL2 HL2 8 g R24 HL1 7 g R24 HL3 95 g R24 HL1 95 g No HL 8 g R24 HL1 7 g R24 HL3 95 g R24 HL1 Beispiel 1 Die HL1-Klassifizierung der Komponente entspricht nicht der HL2-Anforderung. Ge- mäß Gruppierungsregel 1 werden jedoch, unter Beachtung der Abstandsregel, keine Anforderungen an die Komponente gestellt. Der Einsatz ist zulässig. Beispiel 2 Für die Komponenten <10 g gibt es keine Anforderungen, da sie keine anderen Kom- ponenten berühren. Die 95-g-Komponente ist nicht klassifiziert. Gruppierungsregel 1 ist anzuwenden. Damit werden keine Anfor- derungen an die Komponenten gestellt. Der Einsatz ist zulässig. Beispiel 3 Die HL1-Komponenten sind zu gruppieren, die HL3-Komponente nicht. Die gruppierte Masse beträgt 103 g. Damit ist gemäß Grup- pierungsregel 2 der Anforderungssatz R24 anzuwenden. Die gruppierten Komponenten sind für R24 mit HL1 klassifiziert. Die An- forderung HL2 ist nicht erfüllt, der Einsatz ist nicht zulässig. 18 Phoenix Contact