- Grundlegende Sicherheitsanforderungen werden im Anhang I der Maschinenrichtlinie definiert.
- Die Ausgestaltung erfolgt durch harmonisierte Normen.
- Mit der Anwendung dieser harmonisierten Normen ist die Vermutungswirkung verknüpft.
- Die Normanwendung ist freiwillig. Abweichende Lösungen sind möglich.
- Behördliche Zulassungen oder Genehmigungen für das Inverkehrbringen sind grundsätzlich nicht erforderlich.
- Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung, ein Drittstellenzertifikat ist nicht erforderlich.
- Das Produkt wird mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet, nicht mit einem Prüfzeichen.
- Eine Pflicht zur Hinzuziehung einer Drittstelle („benannten Stelle“) gibt es nur bei bestimmten Risikoprodukten.
- Die Rolle des Staats beschränkt sich auf die Marktüberwachung.
Was ist funktionale Sicherheit?
Als Entwickler und Hersteller von intelligenten Anlagen stehen Sie vor einer großen Herausforderung. Jedes noch so durchdachte System birgt ernsthafte Risiken für sein unmittelbares Umfeld. Die Normen und Richtlinien der funktionalen Sicherheit (FuSi), bedeuten zuverlässigen Schutz für Mensch, Umwelt und Maschine. Sie beschreiben die Beherrschung von Risiken durch automatisierte Sicherheitssysteme. Ausschlaggebend für die Sicherheit eines Systems sind die korrekte Anwendung der sicherheitsbezogenen (Steuerungs-)Systeme und anderer risikominimierender Maßnahmen. Wenn hier ein kritischer Fehler auftritt, übernimmt die Steuerung die Einleitung des sicheren Zustands.
Funktionale Sicherheit bewegt sich in einem gesetzlich regulierten Umfeld. Eine der wichtigsten Normen für den Maschinenbau ist die EN ISO 13849-1. Dort ist geregelt, welche Sicherheitsbestimmungen eine Maschine erfüllen muss. Die Normenreihe IEC 61511 regelt die Anwendung der funktionalen Sicherheit von Anlagen der Prozessindustrie. Wichtige Kenngrößen für die Zuverlässigkeit von sicherheitsbezogenen Funktionen sind das Sicherheitsintegritätslevel (SIL) und das Performance Level (PL).
Maschinenrichtlinie Anforderungen an die Maschinensicherheit im europäischen Wirtschaftsraum
Fallen Ihre Produkte in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? Wollen Sie sie auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen? Dann müssen Sie dafür die Anforderungen der Maschinenrichtlinie beachten. Nur wenn die Anforderungen umfassend erfüllt sind, ist eine CE-Kennzeichnung der Maschinen zulässig. Im europäischen Wirtschaftsraum ist diese Kennzeichnung erforderlich, um Maschinen uneingeschränkt in den Verkehr zu bringen und zu betreiben.
Maschinensicherheit weltweit Rechtsvorschriften in verschiedenen Weltregionen
- Wesentliche verpflichtende Arbeitsschutzgesetze sind in den OSHA-Standards (Occupational Safety and Health Administration) beschrieben, die sich an Betreiber richten.
- Aus den OSHA-Standards ergeben sich indirekt Anforderungen an die Hersteller von Maschinen und Sicherheitskomponenten.
- In einem Produkthaftungsfall werden sehr häufig ANSI-Normen im Rahmen von zivilrechtlichen Verfahren herangezogen.
- Obwohl die Anwendung von ANSI-Normen gesetzlich nicht verpflichtend ist, bekommen sie einen quasi-obligatorischen Charakter durch privatrechtliche Verträge.
- In vielen Fällen weichen ANSI- und UL-Standards von internationalen bzw. europäischen Normen ab.
- Eine staatliche Marktüberwachung gibt es in den USA nicht. Bei der Inbetriebnahme einer Anlage ist ein Prüfzeichen eines NRTL (Nationally Recognized Testing Laboratory) notwendig.
- Es gibt noch keine ausgeprägte Marktüberwachung, aber Kontrollen beim Zoll.
- Viele internationale Normen wurden in das chinesische Regelwerk der Maschinensicherheit übernommen, sind aber nicht immer aktuell.
- Maschinen müssen nicht CCC-zertifiziert sein, wohl aber zentrale Maschinenkomponenten.
- Neben den nationalen Normen und den Branchennormen gibt es auch zahlreiche regionale Normen und firmeninterne Standards.
- Es bestehen gesetzliche Vorschriften beim Import von Gütern [Lei N°8078 Art. 8] und indirekte für Maschinen und Komponenten [NR12 § 12.134].
- Zurzeit gibt es noch keine generelle Pflichtzertifizierung. In Zukunft wird eine Pflichtzertifizierung für bestimmte sicherheitstechnische Produkte erwartet.
- Zertifizierungen durch europäische und amerikanische Institute bzw. Behörden werden nur im Rahmen von gegenseitigen Anerkennungen akzeptiert.
- Zur Kontrolle sind Werksinspektionen (auch unangekündigte) möglich.
- Internationale Normen können nur herangezogen werden, wenn keine nationalen Normen zur Verfügung stehen. Diese nationalen Normen haben teilweise höhere Anforderungen als internationale Normen.
- Bei unmittelbar hohem Risiko für Arbeiter kann für eine Maschine ein sofortiges Betriebs- und Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Prozesssicherheit Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen
In der Prozessindustrie gibt es unterschiedliche Gefahrenpotenziale für Menschen und Umwelt. Um diese Gefahren zu minimieren, sollten die Anforderungen aus der IEC 61511 erfüllt werden. Die IEC 61511 sieht ein Functional-Safety-Management zur Vermeidung systematischer Fehler vor. Zur Beherrschung zufälliger Fehler müssen die Sicherheitsfunktionen korrekt ausgelegt werden. Zusätzlich müssen die Anforderungen des Explosionsschutzes berücksichtigt werden. Die zunehmende Eingrenzung durch die Gesetzgebung und die steigende Anzahl an Sicherheitsvorschriften setzen ein Verständnis der Grundlagen des Explosionsschutzes voraus.
Der Weg zur sicheren Prozessanlage Umsetzung des Functional-Safety-Managements
Der Sicherheitslebenszyklus veranschaulicht den Prozess:
Eine ausführliche und gut dokumentierte Risikoanalyse ist das Fundament für das Herstellen einer sicheren Prozessanlage. Darauf aufbauend können in den einzelnen Phasen dann folgende Dokumente erstellt werden:
- Safety Requirements Specification
- Auslegung der Hardware und SIL-Nachweis
- Software-Dokumentation
- Validierung der Sicherheitsfunktionen
Wenn diese Phasen ohne Planung und ohne ein passendes Managementsystem durchlaufen werden, können sich systematische Fehler einschleichen. Diese Fehler bleiben möglicherweise bis zum Eintreten einer Gefährdung unentdeckt. Daher beginnt der Weg zur sicheren Prozessanlage vor der Risikoanalyse (inkl. HAZOP). Um systematische Fehler während der einzelnen Phasen zu vermeiden, benötigen Anlagenhersteller und -betreiber ein Functional-Safety-Management.
Sicherheitsberatung Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur zertifizierten Anlage
Die Integration der Sicherheitsfunktionen in Maschinen und Anlagen bedeuten für Sie als Hersteller einen zusätzlichen Aufwand. Dabei unterstützt Sie Phoenix Contact durch eine individuelle Beratung. Herstellerunabhängig stehen Ihnen die TÜV-zertifizierten Functional-Safety-Experten von Phoenix Contact beim Planen, Bauen, Verändern, Komplettieren und Betreiben von Maschinen entlang des Sicherheitslebenszyklus zur Seite.
Produkte für die funktionale Sicherheit Vom Sicherheitsschalter bis zur sicheren Steuerung
Entdecken Sie ein umfassendes Portfolio zu Produkten und Lösungen der funktionalen Sicherheit. Die Sicherheitsschalter, Sicherheitsrelais und sicheren Steuerungen ermöglichen eine einfache Inbetriebnahme und Konfiguration Ihrer Anlage. So widmen Sie sich Ihren Kernkompetenzen und können sich darauf verlassen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen zu gewährleisten.