Maschinenrichtlinie (EU) (2023/1230) Anwendung der Maschinenverordnung in der Praxis: In drei Etappen zur CE-Kennzeichnung nach MVO. Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wird ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Ab diesem Datum müssen alle neuen Maschinen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, um auf dem europäischen Markt verkauft und betrieben werden zu dürfen. Dies bedeutet, dass Unternehmen bis dahin ihre Maschinen und Dokumentationen an die neuen Sicherheitsstandards anpassen müssen, um die CE-Kennzeichnung nach MVO zu erhalten und die Konformität sicherzustellen.

Maschinenrichtlinie (EU) (2023/1230)

Inhalte:

  • Einstieg in die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Abgrenzung von anderen Richtlinien
  • Übersicht der Veränderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Bedeutung harmonisierter Normen bei der Konstruktion und bei der Herstellung
  • Organisatorischer Ablauf der Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und die Vorgehensweise für unvollständige Maschinen
  • Praxisorientierte Methoden und Prozesse zum Erreichen der Richtlinienkonformität
  • Beispiele zur Erfüllung der Richtlinienanforderungen durch harmonisierte Normen
  • Zusammenhang der technischen Unterlagen der Maschine, der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung

Ziele:
Verstehen und Umsetzen der neuen rechtlichen Anforderungen für Maschinenhersteller und andere Wirtschaftsakteure: Übergang von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Dieses Basisseminar bietet Ihnen einen ersten Überblick über die Grundlagen für den Wechsel von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung.

Warum Sie teilnehmen sollten:

  • Einführung in die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Erlernen der Grundlagen
  • Bleiben Sie auf dem neuesten Stand: Erfahren direkt von unseren Experten, welche Änderungen und Verbesserungen in der aktualisierten Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vorgenommen wurden.
  • Erhöhen Sie Ihre Kompetenz: Vertiefen Sie Ihr Wissen u.a. über die Neuerungen zu den neuen Anforderungen und den Änderungen Konformitätbewertungsverfahren.
  • Wettbewerbsvorteil: Machen Sie sich jetzt schon auf den Weg, um Ihre internen Prozesse anzupassen und zu optimieren. Bereiten Sie Ihre Konformitätsbewertungsverfahren heute auf die MVO und werden Sie bereits heute MVO-ready, damit Sie 2027 bestens vorbereitet sind. Bis zum 20. Januar 2027 ist nicht mehr viel Zeit!
  • Netzwerken: Austausch mit Fachleuten der Branche und Nutzen von deren Erfahrungen

Interessant für:
Das Seminar richtet sich an alle, die von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung umsteigen möchten und einen umfassenden Überblick über die neuen Anforderungen erhalten wollen. Es ist besonders relevant für diejenigen, die richtlinienkonforme Maschinen herstellen, in Betrieb nehmen und/oder in Verkehr bringen wollen oder die Richtlinienkonformität nach Änderungen aufrechterhalten möchten.

  • CE-Beauftrage, CE-Koordinatoren und CE-Verantwortliche: Personen, die sicherstellen müssen, dass Maschinen den geltenden Richtlinien entsprechen (Hersteller und Maschinenbetreiber).
  • Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen: Personen, die für die Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie verantwortlich sind und diese bei der Entwicklung berücksichtigen.
  • Hersteller von Maschinen: Diese Personen verbinden mehrere Maschinen zu einer funktionalen Gesamtheit und stellen unvollständige Maschinen zu vollständigen, betriebsbereiten Einheiten zusammen. Sie sorgen dafür, dass alle Maschinen den geltenden Richtlinien und Normen entsprechen
  • Entwickler und Konstrukteure: Speziallisten, die Maschinensteuerungen (elektrisch, pneumatisch und/oder softwarebasiert) entwerfen und implementieren und dabei die neuesten Sicherheitsanforderungen berücksichtigen müssen. Sie sollten die Anforderungen aus dem Anhang I der Maschinenrichtlinie kennen und bei der Entwicklung beachten/umsetzen.
  • Maschinenbeschaffer/Technischer Einkäufer: Verantwortlich dafür, dass Maschinen die CE-Kennzeichnung tragen und den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen.
  • Verantwortliche für Maschineninstandhaltung und -umbauten: Diese Personen sorgen dafür, dass Maschinen gewartet, instandgehalten und modernisiert werden, um den aktuellen Richtlinien und Normen zu entsprechen.