Railway Guide | EN 45545 – Brandschutz in Schienenfahrzeugen 1.6 Anwendungsbeispiele für Gruppierungsregeln Die Anwendungsbeispiele unterstützen das Verständnis und damit die Anwen- dung der Gruppierungsregeln. Sie zeigen, dass der Einsatz einer Komponente im Zug nicht nur von der Materialeigenschaft und Masse, sondern auch vom Abstand und ggf. vorhandener brandschutztech- nisch wirksamer Abtrennung abhängt. Der anzuwendende Hazard Level wird durch den Hersteller oder Betreiber vorgegeben. Er ist für das Projekt eine statische Anforderung. Bei den Beispielen dieses Kapitels ist die Anforderung durch- gängig mit HL2 festgelegt. Welchen HL Level eine Komponente für einen Anforderungssatz besitzt, ist eine Materialeigenschaft, die durch die brand- schutztechnischen Prüfungen ermittelt wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Komponente für unterschiedliche Anforderungssätze verschiedene HL Level aufweisen kann. So ist z. B. eine R24 HL3 und gleichzeitig eine R22 HL1-Klassifizie- rung möglich. Welcher Anforderungssatz für einen be- stimmten Anwendungsfall anzuwenden ist, wird über die Anwendung der Grup- pierungsregeln ermittelt. Die Beispiele 5 und 6 zeigen, dass für die selben Kompo- nenten bei Verringerung des Abstands ein anderer Anforderungssatz anzuwenden ist. Nach Bestimmung des anzuwendenden Anforderungssatzes ist der entsprechen- de HL Level der Produktdokumentation zu entnehmen. Dieser HL Level muss nun größer oder gleich dem HL Level der Anforderung sein. Mit Ausnahme von Beispiel 7 sind alle folgenden Beispiele im Innenbereich des Zugs angesiedelt. Es gelten die entspre- chenden Grenzwerte der brennbaren Masse zur Anwendung der Gruppierungs- regeln. HL2 HL2 HL2 8 g R24 HL1 7 g R24 HL3 95 g R24 HL1 95 g No HL 8 g R24 HL1 7 g R24 HL3 95 g R24 HL1 Beispiel 1 Die HL1-Klassifizierung der Komponente entspricht nicht der HL2-Anforderung. Gemäß Gruppierungsregel 1 werden je- doch, unter Beachtung der Abstandsregel, keine Anforderungen an die Komponente gestellt. Der Einsatz ist zulässig. Beispiel 2 Für die Komponenten <10 g gibt es keine Anforderungen, da sie keine anderen Komponenten berühren. Die 95-g-Kom- ponente ist nicht klassifiziert. Grup- pierungsregel 1 ist anzuwenden. Damit werden keine Anforderungen an die Kom- ponenten gestellt. Der Einsatz ist zulässig. Beispiel 3 Die HL1-Komponenten sind zu grup- pieren, die HL3-Komponente nicht. Die gruppierte Masse beträgt 103 g. Damit ist gemäß Gruppierungsregel 2 der Anforde- rungssatz R24 anzuwenden. Die gruppier- ten Komponenten sind für R24 mit HL1 klassifiziert. Die Anforderung HL2 ist nicht erfüllt, der Einsatz ist nicht zulässig. 18 Phoenix Contact