NIS-2-Richtlinie in der Fabrik Am 19. Juli 2023 ist die neue Maschinenverordnung in Kraft getreten. Die neue Maschinen- verordnung wird dabei die Maschinenrichtlinie ablösen. Hier werden neue Risiken, die sich aus den neuen Technologien (Industrial IoT, kollaborative Roboter, künstliche Intelligenz, Machine-Learning, Fernzugriffe, Software-Updates) ergeben, nicht ausreichend abgedeckt. Um das Vertrauen in digitale Technologien zu stärken, muss hier Rechtssicherheit in Bezug auf diese Technologien geboten werden. Bestehende Lücken könnten gleiche Wettbe- werbsbedingungen für Hersteller behindern, was sich auf die Effizienz der Verordnung aus- wirken würde. Betrachtet man die neue NIS-2-Richtlinie als Regelwerk für ein hohes gemeinsames Cyber-Security-Niveau innerhalb der Europäischen Union (EU 2022/2555), das zeitnah in nationales Recht umgewandelt wird, erkennt man den dringenden Handlungsbedarf im Umgang von und mit Informationen an Maschinen, Anlagen und Prozessen in Firmen. Besonders betroffen ist die sogenannte KRITIS-Branche, die Lebensmittelindustrie, da ihre Produktion und Weiterverarbeitung eine besondere Bedeutung für das Gemeinwesen hat. Mehr dazu im Whitepaper „Die neue MVO“ Zentrale Risikolücken in der Maschinen richtlinie durch neue Technologien: Beeinflussung von Maschinen durch Software-Updates Zusammenarbeit von Mensch und Roboter Vernetzung von Maschinen mit dem Internet Phoenix Contact 33 Risikolücken in der Lebensmittelbranche schließen